Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen dazu, in regelmäßigen Abständen Prüfungen ortsveränderlicher Geräte durchführen zu lassen. Unterschieden wird in der DGUV Vorschrift 3 zwischen stationären elektrischen Systemen und Geräten sowie ortsveränderlicher Geräten. Stationäre Geräte müssen spätestens alle vier Jahren, und ortsveränderlicher elektrischer Geräte – je nach Ihrer Einschätzung – zwischen sechs Monaten und zwei Jahren durchgeführt werden. […]
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April 2021
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